Finanzierung
Die ärztlich verschriebenen Pflegeleistungen sind von den Krankenkassen anerkannt und werden von der obligatorischen Grundversicherung abgedeckt. Die Tarife sind für die gesamte Schweiz einheitlich durch den Bundesrat festgesetzt:
Die ärztlich verschriebenen Pflegeleistungen sind von den Krankenkassen anerkannt und werden von der obligatorischen Grundversicherung abgedeckt. Die Tarife sind für die gesamte Schweiz einheitlich durch den Bundesrat festgesetzt: